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waren. Für die Zukunft sind nach dem genannten
Nachtrag als Anfangsgehalt 1.500 M. und Endge-
halt 3.200 M. nebst Wohnungsgeldzuschuß festgesetzt.
Der Magistrat hat sich mit der Einführung des
3. Nachtrags zum Normaletat vom 1. April
1900 ab einverstanden erklärt, welchem Be-
schlusse die Versammlung einstimmig ihre Zustim-
mung erteilt.
II. Ortsstatut über die Anstellung der Gemeinde-
beamten betreffend.
Das Ortsstatut ist vom Bezirksausschuß in Wiesbaden
mit Verfügung vom 19. Juni l. J. behufs Vornahme
einiger unwesentlichen Abänderungen, sowie behufs
Offenlage gemäß § 13 der Städteordnung, zurück-
gekommen. Der Magistrat hat die betreffenden
Abänderungen vorgenommen, das Statut während
2 Wochen zur Einsicht der Bürger hiesiger Stadt
offengelegt und sind Einwendungen gegen das-
selbe in dieser Frist nicht erhoben worden.
Die Versammlung nimmt Kenntnis von den vor-
genommenen Abänderungen und findet hiergegen
nichts einzuwenden.
III.Waldversicherung betreffend.
Die Generalagentur der Gladbacher Feuer-Versicher-
ungs. Gesellschaft ist bereit, die in dem prov. Antrage
Nachtrag als Anfangsgehalt 1.500 M. und Endge-
halt 3.200 M. nebst Wohnungsgeldzuschuß festgesetzt.
Der Magistrat hat sich mit der Einführung des
3. Nachtrags zum Normaletat vom 1. April
1900 ab einverstanden erklärt, welchem Be-
schlusse die Versammlung einstimmig ihre Zustim-
mung erteilt.
II. Ortsstatut über die Anstellung der Gemeinde-
beamten betreffend.
Das Ortsstatut ist vom Bezirksausschuß in Wiesbaden
mit Verfügung vom 19. Juni l. J. behufs Vornahme
einiger unwesentlichen Abänderungen, sowie behufs
Offenlage gemäß § 13 der Städteordnung, zurück-
gekommen. Der Magistrat hat die betreffenden
Abänderungen vorgenommen, das Statut während
2 Wochen zur Einsicht der Bürger hiesiger Stadt
offengelegt und sind Einwendungen gegen das-
selbe in dieser Frist nicht erhoben worden.
Die Versammlung nimmt Kenntnis von den vor-
genommenen Abänderungen und findet hiergegen
nichts einzuwenden.
III.Waldversicherung betreffend.
Die Generalagentur der Gladbacher Feuer-Versicher-
ungs. Gesellschaft ist bereit, die in dem prov. Antrage

