Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Der von dem Magistrat und der Kommission aufgestellte
Entwurf einer Ordnung über die Benutzung des Totenwa-
gens ist gemäß § 13 der Städteordnung in Nr. 39 des
Kreisblattes vom 31. März 1900 veröffentlicht, mit dem
Bemerken, daß jedem Bürger freisteht, innerhalb der
nächsten 2 Wochen vom Tage nach der Veröffentlichung an
gerechnet, bei dem Magistrate Einwendung zu erheben.
Der Verein alter Krieger hat Einspruch erhoben,
da 1. die Kosten 26 Mark betrügen,
2. an Stelle der in der Ordnung bestimmten Trä-
ger nach altem Brauche die verstorbenen Mitglieder
von ihren Kamaraden nach wie vor zu Grabe ge -
tragen werden sollen.
Der Magistrat hält den Einwand ad. 1 hinfällig,
da die Gesamtkosten nur 10 M. 90 betragen und
hat beschlossen, die aufgestellte Ordnung nicht abzu-
ändern, da nach dem Gebührentarif der Magistrat
berechtigt ist, Gebühren ganz oder teilweise zu
erlassen. Bei Beerdigungen von Kriegern sollen
die vom Magistrat angenommenen Träger nicht
in Dienst treten.
Der Herr Bürgermeister verliest den Entwurf der
aufgestellten Ordnung und teilt gleichzeitig mit,
daß inzwischen durch den Vorsteher der israelitischen
Kultusgemeinde gegen die Einführung von Trägern
mündlich Einspruch erhoben worden sei.