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Titel eingesetzten Beträge Kenntnis, woraufhin
der Voranschlag, sowie die zur Erhebung vorgeschla-
genen Prozentsätze einstimmig angenommen
werden.
III. Kommunale Bierbesteuerung betr.
Nach der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
vom 30.1.1900, soll über eine eventuelle Abänderung
der Biersteuerordnung Beschluß gefaßt werden.
Notwendig sei die Abänderung jedenfalls dann, wenn
eine verschiedene Bemessung der Zuschlagsprozente
zur Reichs-Brausteuer bei der Besteuerung der in
der Gemeinde gebrauten Biere, je nach der Qualität
des Bieres in der Steuerordnung eingeführt ist.
Da dies hier nicht zutrifft, auch keine Vereinbarung
bestehen, welche unstatthaft sind, die hier bestehende
Acciseordnung vielmehr den gesetzlichen Bestim-
mungen entspricht, so hat der Magistrat keinen
Anlaß gefunden, eine Abänderung vorzunehmen.
Die Versammlung erklärte sich hiermit einstimmig
einverstanden.
Hiermit geschlossen.
der Voranschlag, sowie die zur Erhebung vorgeschla-
genen Prozentsätze einstimmig angenommen
werden.
III. Kommunale Bierbesteuerung betr.
Nach der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
vom 30.1.1900, soll über eine eventuelle Abänderung
der Biersteuerordnung Beschluß gefaßt werden.
Notwendig sei die Abänderung jedenfalls dann, wenn
eine verschiedene Bemessung der Zuschlagsprozente
zur Reichs-Brausteuer bei der Besteuerung der in
der Gemeinde gebrauten Biere, je nach der Qualität
des Bieres in der Steuerordnung eingeführt ist.
Da dies hier nicht zutrifft, auch keine Vereinbarung
bestehen, welche unstatthaft sind, die hier bestehende
Acciseordnung vielmehr den gesetzlichen Bestim-
mungen entspricht, so hat der Magistrat keinen
Anlaß gefunden, eine Abänderung vorzunehmen.
Die Versammlung erklärte sich hiermit einstimmig
einverstanden.
Hiermit geschlossen.
Der Stadtverordneten-Stellvertreter
Dr. Spies
H. Schlemmer
Buse
Marx
Der Protokollführer
Blaum

