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daß es keineswegs der Versammlung im Sinne ge-
legen habe, der Ehre des Herrn Sack zu nahe zu treten.
Vielmehr sei der Beschluß lediglich im Interesse der Ver-
waltung u. aus Gründen welche Herr Sack s. Zt. selbst
vorgebracht habe, wie: „es sei kein Fuhrmann zu
bekommen" gefaßt worden.
Der Beschluß vom 20. v. Mts. könne nicht wieder
aufgehoben werden, doch glaube er, daß p. Sack sich
zufrieden geben könne, wenn ihm die Versammlung
für seine bisherigen Dienstleistungen als Betriebs-
leiter des Apparates ein Vertrauensvotum gebe.
Nachdem Herr Flügel sich in gleichem Sinne äußert,
beschließt die Versammlung auf Antrag des Herrn
G. Sauerborn, die Aufrechthaltung des Beschlusses vom
20. v. M. und erteilt dem Herrn Sack dem Vorschlage
des Herrn Eschenauer entsprechend ein Vertrauens-
votum.
III. Leichenwagen betr.
Namens der hierfür gewählten Kommission referiert
Herr Dr. Düttmann.
Derselbe spricht sich dahin aus, daß an der soliden
Ausführung, schönen Ausstattung p.p. des Wagens der
Firma Ph. Wirtz in Neuwied nichts auszusetzen sei,
legen habe, der Ehre des Herrn Sack zu nahe zu treten.
Vielmehr sei der Beschluß lediglich im Interesse der Ver-
waltung u. aus Gründen welche Herr Sack s. Zt. selbst
vorgebracht habe, wie: „es sei kein Fuhrmann zu
bekommen" gefaßt worden.
Der Beschluß vom 20. v. Mts. könne nicht wieder
aufgehoben werden, doch glaube er, daß p. Sack sich
zufrieden geben könne, wenn ihm die Versammlung
für seine bisherigen Dienstleistungen als Betriebs-
leiter des Apparates ein Vertrauensvotum gebe.
Nachdem Herr Flügel sich in gleichem Sinne äußert,
beschließt die Versammlung auf Antrag des Herrn
G. Sauerborn, die Aufrechthaltung des Beschlusses vom
20. v. M. und erteilt dem Herrn Sack dem Vorschlage
des Herrn Eschenauer entsprechend ein Vertrauens-
votum.
III. Leichenwagen betr.
Namens der hierfür gewählten Kommission referiert
Herr Dr. Düttmann.
Derselbe spricht sich dahin aus, daß an der soliden
Ausführung, schönen Ausstattung p.p. des Wagens der
Firma Ph. Wirtz in Neuwied nichts auszusetzen sei,

