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der Anlage der in dem Bebauungsplane nicht vorgesehenen
im Parzellierungsplanes der Thiergartenwiesen mit F. F.
bezeichneten Straße, Beschluß zu fassen.
Der Magistrat hat beschlossen wie folgt:
Bei der Verwendung der Domänen Wiesen im Thier-
garten als Baugelände ist der Magistrat, entgegen
der im Baufluchtlinienplane gegebenen Linie mit
der Belassung des Baches in seinem Urbett, nach der
auf Grund der Consolidation gefertigten Karte und
Überwölbung des Baches unter der Bedingung ein-
verstanden, daß hierbei die lichte Höhe und Breite
der bestehenden Brücke als maßgebend erachtet wird,
sowie daß der Stadtgemeinde bei Regulierung und
Befestigung des Bachbettes p. p. in keiner Weise
Kosten erwachsen.
Gegen die Anlage einer im Bebauungsplane
nicht vorgesehenen, im Parzellierungsplan für das
Domänengelände projektierten mit F. F. bezeichneten
neuen Straße hat der Magistrat nichts einzuwen-
den.
Gegen diesen Magistratsbeschluß werden Ein-
wendungen nicht erhoben und ist derselbe somit
einstimmig angenommen.
II. Gesuch des Briefboten P. Becher u. Cons. um
Anschluss der Wasserleitung an ihr Besitztum.
Der Briefbote P. Becher u. 4 Cons. haben um Anschluß
im Parzellierungsplanes der Thiergartenwiesen mit F. F.
bezeichneten Straße, Beschluß zu fassen.
Der Magistrat hat beschlossen wie folgt:
Bei der Verwendung der Domänen Wiesen im Thier-
garten als Baugelände ist der Magistrat, entgegen
der im Baufluchtlinienplane gegebenen Linie mit
der Belassung des Baches in seinem Urbett, nach der
auf Grund der Consolidation gefertigten Karte und
Überwölbung des Baches unter der Bedingung ein-
verstanden, daß hierbei die lichte Höhe und Breite
der bestehenden Brücke als maßgebend erachtet wird,
sowie daß der Stadtgemeinde bei Regulierung und
Befestigung des Bachbettes p. p. in keiner Weise
Kosten erwachsen.
Gegen die Anlage einer im Bebauungsplane
nicht vorgesehenen, im Parzellierungsplan für das
Domänengelände projektierten mit F. F. bezeichneten
neuen Straße hat der Magistrat nichts einzuwen-
den.
Gegen diesen Magistratsbeschluß werden Ein-
wendungen nicht erhoben und ist derselbe somit
einstimmig angenommen.
II. Gesuch des Briefboten P. Becher u. Cons. um
Anschluss der Wasserleitung an ihr Besitztum.
Der Briefbote P. Becher u. 4 Cons. haben um Anschluß

