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Montabaur, den 24. November 1899
Anwesend sind:
1. Herr Bürgermeister Sauerborn.
2. die sämtlichen Stadtverordneten mit Ausnahme der
Herren Dr. Marx u. Weyand, welche ohne Entschuldigung
fehlen.
3. Protokollführer Blaum.
Die Öffentlichkeit der Sitzung ist ausgeschlossen.
Der Vorsitzende, Herr Bauunternehmer P. Gerharz
eröffnet die Sitzung um 5 Uhr Nachmittags, läßt
zunächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen,
welches nicht beanstandet und sodann vorschriftsmä-
ßig vollzogen wird.
Hierauf gelangt als einziger Gegenstand der
rechtzeitig bekannt gegebenen Tagesordnung zur
Beratung und Beschlußfassung:
„Besprechung über das Verhalten des Vorsitzenden
in der letzten Sitzung
Herr G. Sauerborn erhält seitens des Herrn Vorsitzenden
zuerst das Wort, während Herr Rentmeister Eschenauer
für sich zur Geschäftsordnung das erste Wort verlangt,
welches ihm wiederholt verweigert wird
Herr Sauerborn nimmt zunächst Bezug auf den Schluß
der letzten Sitzung, verweist auf die von dem Herrn Vor-
sitzenden gemachten Verstöße gegen die Geschäftsordnung,
legt für sich und Namens der Versammlung hiergegen
1. Herr Bürgermeister Sauerborn.
2. die sämtlichen Stadtverordneten mit Ausnahme der
Herren Dr. Marx u. Weyand, welche ohne Entschuldigung
fehlen.
3. Protokollführer Blaum.
Die Öffentlichkeit der Sitzung ist ausgeschlossen.
Der Vorsitzende, Herr Bauunternehmer P. Gerharz
eröffnet die Sitzung um 5 Uhr Nachmittags, läßt
zunächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen,
welches nicht beanstandet und sodann vorschriftsmä-
ßig vollzogen wird.
Hierauf gelangt als einziger Gegenstand der
rechtzeitig bekannt gegebenen Tagesordnung zur
Beratung und Beschlußfassung:
„Besprechung über das Verhalten des Vorsitzenden
in der letzten Sitzung
Herr G. Sauerborn erhält seitens des Herrn Vorsitzenden
zuerst das Wort, während Herr Rentmeister Eschenauer
für sich zur Geschäftsordnung das erste Wort verlangt,
welches ihm wiederholt verweigert wird
Herr Sauerborn nimmt zunächst Bezug auf den Schluß
der letzten Sitzung, verweist auf die von dem Herrn Vor-
sitzenden gemachten Verstöße gegen die Geschäftsordnung,
legt für sich und Namens der Versammlung hiergegen

