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p. Kaster fühlt sich dadurch geschädigt, daß er diesen
Garten nicht als Bauplatz verwerten kann und
hat den Antrag gestellt, ihm entweder die Erlaub-
nis zur Bebauung zu erteilen, oder aber den Garten
soweit er von der projektierten Straße in Anspruch
genommen wird, käuflich von ihm zu erwerben.
Der Magistrat hat den Einspruch des p. Kaster welcher
sich dem Inhalte nach gegen den Baufluchtlinienplan
und nicht gegen das Straßenbaustatut ausspricht,
abgewiesen, da der Baufluchtlinienplan bereits
genehmigt und festgelegt ist und Einsprüche hiergegen
nach §7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 während der
Dauer der Offenlage (vom 29. Sep., bis einschl. 26.
Oktober 1898) anzubringen gewesen sind.
Soll jedoch die Eingabe des p. Kaster einen Ein-
spruch gegen das Straßenbaustatut bezwecken,
durch welches ihm die Bebauung seines Restgrund-
stückes behindert wird, so steht seitens des
Magistrats der Ausführung nichts entgegen.
Auf das diesbezügliche Referat des Herrn Bürger-
meisters Sauerborn, erteilt die Versammlung dem
Beschlusse des Magistrats einstimmig ihre Ge-
nehmigung und nimmt den Entwurf des Straßen
baustatuts einstimmig an.
Garten nicht als Bauplatz verwerten kann und
hat den Antrag gestellt, ihm entweder die Erlaub-
nis zur Bebauung zu erteilen, oder aber den Garten
soweit er von der projektierten Straße in Anspruch
genommen wird, käuflich von ihm zu erwerben.
Der Magistrat hat den Einspruch des p. Kaster welcher
sich dem Inhalte nach gegen den Baufluchtlinienplan
und nicht gegen das Straßenbaustatut ausspricht,
abgewiesen, da der Baufluchtlinienplan bereits
genehmigt und festgelegt ist und Einsprüche hiergegen
nach §7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 während der
Dauer der Offenlage (vom 29. Sep., bis einschl. 26.
Oktober 1898) anzubringen gewesen sind.
Soll jedoch die Eingabe des p. Kaster einen Ein-
spruch gegen das Straßenbaustatut bezwecken,
durch welches ihm die Bebauung seines Restgrund-
stückes behindert wird, so steht seitens des
Magistrats der Ausführung nichts entgegen.
Auf das diesbezügliche Referat des Herrn Bürger-
meisters Sauerborn, erteilt die Versammlung dem
Beschlusse des Magistrats einstimmig ihre Ge-
nehmigung und nimmt den Entwurf des Straßen
baustatuts einstimmig an.

