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Die Versammlung lehnt den Magistratsbeschluß
mit 9 gegen 3 Stimmen ab und beschließt die Über-
nahme eines Anteilscheines á.200 Mark mit 9 gegen
3 Stimmen.
2. Instruktion für die Polizei-Nachtwächter.
Die anläßlich der Neuregelung des Nachtwache-
dienstes vom 1. Oktober l. J. ab notwendige
Aufstellung einer Instruktion ist erfolgt und
liegt im Entwurfe vor.
Der Magistrat hat sich mit demselben ein-
verstanden erklärt, welchem Beschlusse die
Versammlung sich einstimmig anschließt:
Kontrolluhren sollen vorläufig nicht eingeführt
werden.
3. Wasserzuleitung zum Wohnhaus Neubau
des Obersteigers F. Fischer aus Wirzenborn
Die Kosten der Weiterführung des Haupt-
rohrstranges der Wasserleitung nach dem
Wohnhause des p. Fischer betragen rd. 300 M
In Übereinstimmung mit dem Magistrat
setzt die Versammlung die von p. Fischer
mit 9 gegen 3 Stimmen ab und beschließt die Über-
nahme eines Anteilscheines á.200 Mark mit 9 gegen
3 Stimmen.
2. Instruktion für die Polizei-Nachtwächter.
Die anläßlich der Neuregelung des Nachtwache-
dienstes vom 1. Oktober l. J. ab notwendige
Aufstellung einer Instruktion ist erfolgt und
liegt im Entwurfe vor.
Der Magistrat hat sich mit demselben ein-
verstanden erklärt, welchem Beschlusse die
Versammlung sich einstimmig anschließt:
Kontrolluhren sollen vorläufig nicht eingeführt
werden.
3. Wasserzuleitung zum Wohnhaus Neubau
des Obersteigers F. Fischer aus Wirzenborn
Die Kosten der Weiterführung des Haupt-
rohrstranges der Wasserleitung nach dem
Wohnhause des p. Fischer betragen rd. 300 M
In Übereinstimmung mit dem Magistrat
setzt die Versammlung die von p. Fischer
jährlich zu zahlenden Zinsen auf
15 M.
das Wassergeld auf
25 M
in Summa auf
40 M.
fest
4. Abrechnung mit der Firma Jul. Kalb & Cie.
in Düsseldorf.
Nach der dem Magistrat und der Beleuchtungs-Kommission

