366
von Herrn Sack formulierte Umänderung in der Haupt-
sache mit dem verlesenen Protokoll übereinstimmt.
Herr Seminarlehrer Briel beantragte deshalb Übergang
zur Tagesordnung, dem die Versammlung entspricht.
Hierauf gelangen folgende Gegenstände zur Berathung
und Beschlußfassung:
I. Einziehung des von der neuen Chaussee nach dem Reben-
stock führenden Gäßchens.
Der Magistrat, sowie auch die Bau-Kommission halten das
fragliche Gäßchen wegen des stets dort herrschenden
sanitären Mißstandes für sehr entbehrlich und haben
gegen die Einziehung desselben keine Bedenken
vorzubringen. Die angrenzenden Hausbesitzer
Thome u. Häuser behalten für ihre Hintergebäude
die Einfahrt durch die Seitengasse vom Rebenstock aus.
Herr Professer Huppertz zu Poppelsdorf hat sich im
Interesse des aufzustellenden Baufluchtlinienplanes
ebenfalls für Einziehung des Gäßchens ausgesprochen.
sache mit dem verlesenen Protokoll übereinstimmt.
Herr Seminarlehrer Briel beantragte deshalb Übergang
zur Tagesordnung, dem die Versammlung entspricht.
Hierauf gelangen folgende Gegenstände zur Berathung
und Beschlußfassung:
I. Einziehung des von der neuen Chaussee nach dem Reben-
stock führenden Gäßchens.
Der Magistrat, sowie auch die Bau-Kommission halten das
fragliche Gäßchen wegen des stets dort herrschenden
sanitären Mißstandes für sehr entbehrlich und haben
gegen die Einziehung desselben keine Bedenken
vorzubringen. Die angrenzenden Hausbesitzer
Thome u. Häuser behalten für ihre Hintergebäude
die Einfahrt durch die Seitengasse vom Rebenstock aus.
Herr Professer Huppertz zu Poppelsdorf hat sich im
Interesse des aufzustellenden Baufluchtlinienplanes
ebenfalls für Einziehung des Gäßchens ausgesprochen.
Die Versammlung stimmt auf Antrag des
Herrn Dr. Marx der Ansicht des Magistrats und
der Bau-Kommission einstimmig zu.
II. Genehmigung resp. Vergebung der Erträg-
nisse der Mehleinfuhr und der Butterwaage
pro 1898/99.
Die fraglichen Erträgnisse sind pro 1897/98 für
Herrn Dr. Marx der Ansicht des Magistrats und
der Bau-Kommission einstimmig zu.
II. Genehmigung resp. Vergebung der Erträg-
nisse der Mehleinfuhr und der Butterwaage
pro 1898/99.
Die fraglichen Erträgnisse sind pro 1897/98 für

