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Der Magistrat hat diesem Abkommen die Genehmigung
erteilt, welchem Beschlusse die Versammlung sich ein-
stimmig anschließt.
II. Abgabe eines Stammes aus dem Stadtwalde für
das an dem hiesigen Platze zu errichtende Kaiser
Wilhelm Denkmal.
Zur Aufbringung der erforderlichen Mittel für dieses
Denkmal, welches gleichzeitig eine Erinnerung für
diejenigen Kreisangehörigen schaffen soll welche den
Feldzug 1870/71, mitgekämpft haben, hat der Herr
Vorsitzende des Kreisausschusses hier an sämtliche
Gemeinden des Kreises das Ersuchen gerichtet, je einen
Stamm ihres Waldes zu stiften.
Nach dem Beschlusse des Magistrats soll zu dem fragl.
Zwecke ein schöner Stamm aus dem Stadtwalde zur
Verfügung gestellt werden.
Die Versammlung erklärt sich mit dem Beschlusse
des Magistrats einstimmig einverstanden.
III. Neuregelung der Diensteinkommen der Lehrer
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
Die Königliche Regierung, Abt. für Kirchen und
Schulsachen zu Wiesbaden stellt in Ausführung
des Gesetzes vom 3. März l. J. folgende For-
derungen:
a. Grundgehalt der endgültig angestellten Lehrer
1.200 M., 9 Alterszulagen von 150 M. pro Jahr,
beginnend mit dem vollendeten 7. Dienstjahre,
steigend von 3 zu 3 Jahren, sowie freie Wohnung
oder Mietsentschädigung.
erteilt, welchem Beschlusse die Versammlung sich ein-
stimmig anschließt.
II. Abgabe eines Stammes aus dem Stadtwalde für
das an dem hiesigen Platze zu errichtende Kaiser
Wilhelm Denkmal.
Zur Aufbringung der erforderlichen Mittel für dieses
Denkmal, welches gleichzeitig eine Erinnerung für
diejenigen Kreisangehörigen schaffen soll welche den
Feldzug 1870/71, mitgekämpft haben, hat der Herr
Vorsitzende des Kreisausschusses hier an sämtliche
Gemeinden des Kreises das Ersuchen gerichtet, je einen
Stamm ihres Waldes zu stiften.
Nach dem Beschlusse des Magistrats soll zu dem fragl.
Zwecke ein schöner Stamm aus dem Stadtwalde zur
Verfügung gestellt werden.
Die Versammlung erklärt sich mit dem Beschlusse
des Magistrats einstimmig einverstanden.
III. Neuregelung der Diensteinkommen der Lehrer
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
Die Königliche Regierung, Abt. für Kirchen und
Schulsachen zu Wiesbaden stellt in Ausführung
des Gesetzes vom 3. März l. J. folgende For-
derungen:
a. Grundgehalt der endgültig angestellten Lehrer
1.200 M., 9 Alterszulagen von 150 M. pro Jahr,
beginnend mit dem vollendeten 7. Dienstjahre,
steigend von 3 zu 3 Jahren, sowie freie Wohnung
oder Mietsentschädigung.

