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von den städtischen Körperschaften beschlossenen Erhebung
von 120 % der Einkommen-, Betriebs- u. Gemeindeeinkommen-
steuer, von 155 % der Realsteuern pro 1897/98 versagt hat,
hat der Magistrat in Anbetracht daß eine Berufung
an den Provinzialrat aussichtslos sein dürfte,
die Angelegenheit sich hierdurch auch sehr in die
Länge ziehen würde, nachträglich beschlossen, für
das Rechnungsjahr 1897/98 dieselben Steuersätze
wie für 1896/97 und zwar:
110% der Einkommen-, Betriebs- u. Gemeindeeinkommensteuer,
165 % der Realsteuern
zur Erhebung gelangen zu lassen.
Auf Antrag des Herrn Seminarlehrers Briel stimmt
die Versammlung dem Beschlusse des Magistrats
einstimmig bei.
III. Ankauf der Mühle nebst zugehörigen Ländereien
der Herren Gebr. Löb hier
Am 21 Januar l. J. wurde der Magistrat beim Bezirks
Ausschusse zu Wiesbaden dahin vorstellig, die Ge
nehmigung zu einer Anleihe für den Ankauf der
Löb's Mühle nebst zugehörigen Ländereien, sowie
des Betrages der Kosten für eine Elektrizitäts-
anlage erteilen zu wollen.
Mit Verfügung des Bez. Ausschusses vom 12.2.97
wurde dem Magistrate die Auflage gemacht, die
von 120 % der Einkommen-, Betriebs- u. Gemeindeeinkommen-
steuer, von 155 % der Realsteuern pro 1897/98 versagt hat,
hat der Magistrat in Anbetracht daß eine Berufung
an den Provinzialrat aussichtslos sein dürfte,
die Angelegenheit sich hierdurch auch sehr in die
Länge ziehen würde, nachträglich beschlossen, für
das Rechnungsjahr 1897/98 dieselben Steuersätze
wie für 1896/97 und zwar:
110% der Einkommen-, Betriebs- u. Gemeindeeinkommensteuer,
165 % der Realsteuern
zur Erhebung gelangen zu lassen.
Auf Antrag des Herrn Seminarlehrers Briel stimmt
die Versammlung dem Beschlusse des Magistrats
einstimmig bei.
III. Ankauf der Mühle nebst zugehörigen Ländereien
der Herren Gebr. Löb hier
Am 21 Januar l. J. wurde der Magistrat beim Bezirks
Ausschusse zu Wiesbaden dahin vorstellig, die Ge
nehmigung zu einer Anleihe für den Ankauf der
Löb's Mühle nebst zugehörigen Ländereien, sowie
des Betrages der Kosten für eine Elektrizitäts-
anlage erteilen zu wollen.
Mit Verfügung des Bez. Ausschusses vom 12.2.97
wurde dem Magistrate die Auflage gemacht, die

