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entlasten.
Auf Antrag des Herrn Hisgen wird nunmehr der
Voranschlag summarisch Titel für Titel durchge-
gangen und bei der hierauf erfolgten Abstimmung
der Beschluß des Magistrats mit allen gegen
2 Stimmen angenommen.
4. Anstellung von Gemeindebeamten
Auf den Antrag des Herrn Vorsitzenden wird zunächst
die Öffentlichkeit der Sitzung ausgeschlossen.
Wegen Besprechung über Abänderung des Ortsstatuts
betreffend die Anstellung der Gemeindebeamten hat
am 26 März. l.J. eine Sitzung des Magistrats unter
Zuziehung des Herrn Stadtverordnetenvorstehers Gerharz
stattgefunden, welcher auch der Herr Regierungsrat
Wosch als Kommissar des Herrn Regierungs-Präsidenten
beigewohnt und die nötigen Erklärungen in dieser
Angelegenheit gegeben hat.
Der Magistrat hat infolge dessen beschlossen, ent-
gegen dem am 17. Sept. 1896 gefaßten Beschlusse,
den § 1 des Ortsstatuts über Anstellung der stä-
dischen Beamten derart abzuändern, daß der
Förster gestrichen und an dessen Stelle der Polizei-
Diener als Gemeindebeamter welcher als auf
Lebenszeit angestellt zu betrachten ist, einzu-
setzen.
Im Anschlusse hieran beschloß der Magistrat in
seiner Sitzung am 1 April l. J. weiterhin, entsprechend
Auf Antrag des Herrn Hisgen wird nunmehr der
Voranschlag summarisch Titel für Titel durchge-
gangen und bei der hierauf erfolgten Abstimmung
der Beschluß des Magistrats mit allen gegen
2 Stimmen angenommen.
4. Anstellung von Gemeindebeamten
Auf den Antrag des Herrn Vorsitzenden wird zunächst
die Öffentlichkeit der Sitzung ausgeschlossen.
Wegen Besprechung über Abänderung des Ortsstatuts
betreffend die Anstellung der Gemeindebeamten hat
am 26 März. l.J. eine Sitzung des Magistrats unter
Zuziehung des Herrn Stadtverordnetenvorstehers Gerharz
stattgefunden, welcher auch der Herr Regierungsrat
Wosch als Kommissar des Herrn Regierungs-Präsidenten
beigewohnt und die nötigen Erklärungen in dieser
Angelegenheit gegeben hat.
Der Magistrat hat infolge dessen beschlossen, ent-
gegen dem am 17. Sept. 1896 gefaßten Beschlusse,
den § 1 des Ortsstatuts über Anstellung der stä-
dischen Beamten derart abzuändern, daß der
Förster gestrichen und an dessen Stelle der Polizei-
Diener als Gemeindebeamter welcher als auf
Lebenszeit angestellt zu betrachten ist, einzu-
setzen.
Im Anschlusse hieran beschloß der Magistrat in
seiner Sitzung am 1 April l. J. weiterhin, entsprechend

