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Wahlbeeinflussungen für ungültig erklärten Wahlen,
sind durch die Entscheidungen des Bezirksaus-
schusses zu Wiesbaden und des Oberverwaltungsgerichts
zu Berlin für gültig erklärt worden.
Herr Joseph Peter Schmidt hat sich entschuldigt.
Herr Johann Sack wird unter Überreichung ei-
nes Exemplars der Geschäftsordnung durch den
Herrn Bürgermeister Sauerborn mittelst Handschlag
an Eides statt verpflichtet und in sein Amt einge-
führt.
II. Hundertjährige Jubiläumsfeier S. Majestät,
Kaiser Wilhelm I. betr.
Der Magistrat hat beschlossen den beiden hiesigen
Kriegervereinen, von welchen die betreffenden Festlich-
keiten arrangiert werden, einen Zuschuß von zusammen
50 M. zu den entstehenden Kosten zu bewilligen, ferner
Tannenbäumchen falls solche notwendig und vorhanden
sind, unentgeltlich abzugeben, sowie die Lust-
barkeitssteuer außer Hebung zu lassen.
Die Schulkinder sollen je 1 Weck oder Bretzel
zum Preise von à 10 Pf. erhalten und auf die Kinder der
oberen Knaben- und oberen Mädchenschulen eine
Festschrift zur Verteilung gelangen,
Die städtischen Gebäude, mit Ausnahme des Gymna-
siums, welches die Kosten aus der Gymnasialkasse
bestreitet, sollen am 23. März l.J. Abends 8:30 Uhr
beleuchtet werden.
Dem Beschlusse des Magistrats erteilt die Versammlung
einstimmig die Genehmigung und bewilligt die er-
forderlichen Mittel.
sind durch die Entscheidungen des Bezirksaus-
schusses zu Wiesbaden und des Oberverwaltungsgerichts
zu Berlin für gültig erklärt worden.
Herr Joseph Peter Schmidt hat sich entschuldigt.
Herr Johann Sack wird unter Überreichung ei-
nes Exemplars der Geschäftsordnung durch den
Herrn Bürgermeister Sauerborn mittelst Handschlag
an Eides statt verpflichtet und in sein Amt einge-
führt.
II. Hundertjährige Jubiläumsfeier S. Majestät,
Kaiser Wilhelm I. betr.
Der Magistrat hat beschlossen den beiden hiesigen
Kriegervereinen, von welchen die betreffenden Festlich-
keiten arrangiert werden, einen Zuschuß von zusammen
50 M. zu den entstehenden Kosten zu bewilligen, ferner
Tannenbäumchen falls solche notwendig und vorhanden
sind, unentgeltlich abzugeben, sowie die Lust-
barkeitssteuer außer Hebung zu lassen.
Die Schulkinder sollen je 1 Weck oder Bretzel
zum Preise von à 10 Pf. erhalten und auf die Kinder der
oberen Knaben- und oberen Mädchenschulen eine
Festschrift zur Verteilung gelangen,
Die städtischen Gebäude, mit Ausnahme des Gymna-
siums, welches die Kosten aus der Gymnasialkasse
bestreitet, sollen am 23. März l.J. Abends 8:30 Uhr
beleuchtet werden.
Dem Beschlusse des Magistrats erteilt die Versammlung
einstimmig die Genehmigung und bewilligt die er-
forderlichen Mittel.

