Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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werden die Bestimmungen des Ortsstatuts
von Höchst a. M. im allgemeinen angenommen
und als Angestellte auf Lebenszeit aufgenommen:
1. der Stadtrechner, 2. der erste
Stadtsekretär, 3. der Förster, dagegen
als Angestellte auf Kündigung alle übrigen
Beamten.
 
2. Aufstellung des
Normal. Besoldungs-Etats.
 
2. Der von dem Magistrat aufgestellte
Normal- Besoldungs Etat wird genehmigt
 
3. Beitritt zur Ruhegehalts-
kasse, sowie zur Witwen- und
Waisenkasse für die Kommunal-
beamten des Reg. Bezirks
Wiesbaden.
 
3. Es wird beschlossen anzumelden
die sämtlichen Gymmasiallehrer, mit Aus-
nahme der Hilfslehrer und des Elementarlehrers an
dem Gymmasium Hr. Seck,
ferner den H. Bürgermeister, den Stadtrechner,
den ersten Stadtsekretär und
den Förster. Der Stadtsekretär Blau soll zunächst die
Hälfte des auf ihn fallenden Betrags an die Stadtkasse
zurückzahlen.
Nachdem hiermit die Tagesordnung erledigt war,
machte der H. Bürgermeister der Versammlung