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Verpachtung ausgesetzt worden und zwar am 10. und 17. l. M.
Die erste Verpachtung ergab gegen diejenige im Jahre 1887 einen
Mindererlös von 216 M., die zweite einen solchen von 148 M.
Der Magistrat hat der am 17. l. M. stattgehabten Verpachtung
die Genehmigung erteilt.
Auf Antrag des Herrn Knögel beschließt die Versammlung
einstimmig, dem Beschlusse des Magistrats bezüglich der
Parzellen hinter dem Spießweiher zuzustimmen, die
Parzellen auf dem Weiherfeldchen aber nicht zu genehmigen.
Vielmehr vorläufig zu reserviren und eventuell als
Schafweideplatz liegen zu lassen.
III. Abordnung eines Mitgliedes zur regelmäßigen
Revision der Stadtkasse.
Durch die bestehende Geschäftsordnung sind bereits die
Mitglieder zur Beiwohnung bei den Revisionen der
Stadtkasse bestimmt. Die Versammlung sieht deshalb von
der Ernennung eines weiteren Mitgliedes aus ihrer
Mitte ab.
IV. Beitritt zur Ruhegehaltskasse, sowie Witwen und
Waisenkasse für Kommunalbeamte.
V. Aufstellung eines Ortsstatuts über Anstellung
von Gemeindebeamten:
Auf Antrag des Herrn Seminarlehrers Briel
werden Punkt IV + V der Tagesordnung bis zu einer
späteren Sitzung vertagt und einer Commission be-
stehend aus den Herren Hisgen, Leuthner, Dr. Düttmann,
Die erste Verpachtung ergab gegen diejenige im Jahre 1887 einen
Mindererlös von 216 M., die zweite einen solchen von 148 M.
Der Magistrat hat der am 17. l. M. stattgehabten Verpachtung
die Genehmigung erteilt.
Auf Antrag des Herrn Knögel beschließt die Versammlung
einstimmig, dem Beschlusse des Magistrats bezüglich der
Parzellen hinter dem Spießweiher zuzustimmen, die
Parzellen auf dem Weiherfeldchen aber nicht zu genehmigen.
Vielmehr vorläufig zu reserviren und eventuell als
Schafweideplatz liegen zu lassen.
III. Abordnung eines Mitgliedes zur regelmäßigen
Revision der Stadtkasse.
Durch die bestehende Geschäftsordnung sind bereits die
Mitglieder zur Beiwohnung bei den Revisionen der
Stadtkasse bestimmt. Die Versammlung sieht deshalb von
der Ernennung eines weiteren Mitgliedes aus ihrer
Mitte ab.
IV. Beitritt zur Ruhegehaltskasse, sowie Witwen und
Waisenkasse für Kommunalbeamte.
V. Aufstellung eines Ortsstatuts über Anstellung
von Gemeindebeamten:
Auf Antrag des Herrn Seminarlehrers Briel
werden Punkt IV + V der Tagesordnung bis zu einer
späteren Sitzung vertagt und einer Commission be-
stehend aus den Herren Hisgen, Leuthner, Dr. Düttmann,

