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Herr Gastwirt Heinr. Caspar Schlemmer durch den Beige-
ordneten Herrn Sauerborn vorschriftsmäßig verpflichtet.
II. Umwandlung der städtischen Anleihe betr.
Nachdem unterm 11 September d. J. die Versammlung
sich mit dem Beschlusse des Magistrats, die Umwand-
lung der städt. Anleihe von 4% auf 3,5 % betreffend,
einverstanden erklärt hat, hat sich inzwischen die
Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen
Nassau zu Cassel bereit erklärt, der Stadtgemeinde
Montabaur ein Darlehen von 200.000 M. verzinslich
zu 3,5 % und 0,5 % Abtrag, zu bewilligen.
Der Magistrat hat in Folge dessen beschlossen, von einer
Umwandlung der städtischen Anleihe behufs Ersparung
der damit verbundenen bedeutenden Kosten abzusehen,
ein Darlehen von 200.000 M. bei obengenannter
Anstalt zu 3,5 % Zinsen u. 1% Abtrag aufzunehmen
und die 4%igen Anteilscheine der Montabaurer
Stadtanleihe zu kündigen.
Die Versammlung erteilte auf Antrag des Herrn Dr. Marx dem Beschlusse des Magistrats einstimmig die Genehmigung.
ordneten Herrn Sauerborn vorschriftsmäßig verpflichtet.
II. Umwandlung der städtischen Anleihe betr.
Nachdem unterm 11 September d. J. die Versammlung
sich mit dem Beschlusse des Magistrats, die Umwand-
lung der städt. Anleihe von 4% auf 3,5 % betreffend,
einverstanden erklärt hat, hat sich inzwischen die
Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen
Nassau zu Cassel bereit erklärt, der Stadtgemeinde
Montabaur ein Darlehen von 200.000 M. verzinslich
zu 3,5 % und 0,5 % Abtrag, zu bewilligen.
Der Magistrat hat in Folge dessen beschlossen, von einer
Umwandlung der städtischen Anleihe behufs Ersparung
der damit verbundenen bedeutenden Kosten abzusehen,
ein Darlehen von 200.000 M. bei obengenannter
Anstalt zu 3,5 % Zinsen u. 1% Abtrag aufzunehmen
und die 4%igen Anteilscheine der Montabaurer
Stadtanleihe zu kündigen.
Die Versammlung erteilte auf Antrag des Herrn Dr. Marx dem Beschlusse des Magistrats einstimmig die Genehmigung.
III. Nachtrag zur Accise- Ordnung.
In einem Nachtrage zur Accise-Ordnung waren bereits
früher für das an dem hiesigen Platze gebraute Bier
analog dem in dem Kommunalabgabengesetze für
eingeführtes Bier vorgesehenen höchsten Satze, 65 Pf.
pro Hektoliter als Abgabe festgesetzt worden.
Nach Artikel 10, pos. 1 der Ausführungsanweisung
zum Kommunalabgabengesetz ist aber die Abgabe
In einem Nachtrage zur Accise-Ordnung waren bereits
früher für das an dem hiesigen Platze gebraute Bier
analog dem in dem Kommunalabgabengesetze für
eingeführtes Bier vorgesehenen höchsten Satze, 65 Pf.
pro Hektoliter als Abgabe festgesetzt worden.
Nach Artikel 10, pos. 1 der Ausführungsanweisung
zum Kommunalabgabengesetz ist aber die Abgabe

