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Die Witwe Isbert hat während des Betriebes ihrer
Gerberei das nötige Wasser aus einem unter
dem Amtsgarten herführenden Seitenarm des
Gäulsbachs entnommen. Dieser Wasserlauf
ist vor einigen Jahren bei Niederlegung des
Geschäftsbetriebes zugemauert, der Wwe. Isbert
aber durch den damaligen Gemeinderat ein
Revers auf das Recht der Entnahme des Was-
sers aus dem quest: Wasserlauf ausgestellt,
worden.
Herr Gerharz betont daß wenn die Wwe.
Jsbert auch fernerhin zum Wasserbezug berech-
tigt sei, die Stadtgemeinde auch die Verpflich-
tung zur Unterhaltung der Leitung unter
dem Amtsgarten habe.
Herr Weyand beantragt, vollständige Ab-
weisung des Magistratsantrages.
Herr Leuthner erklärt sich ebenfalls gegen
die Bewilligung des beantragten Kredits,
dagegen für Beseitigung der bestehenden
Mißstände.
Herr Briel ist der Ansicht daß wenn die Wwe.
Isbert die Gerberei wieder eröffnen wolle,
die Stadtgemeinde verpflichtet sei, das
Wasser wie früher zu geben.
Die Sache bliebe am Besten vorläufig wie sie
sei und könne man ja den Magistrat beauf-
tragen, Acht zu haben und sich das quest. Terrain
zu einem geeigneten Kaufpreis nicht entgehen
zu lassen.
Gerberei das nötige Wasser aus einem unter
dem Amtsgarten herführenden Seitenarm des
Gäulsbachs entnommen. Dieser Wasserlauf
ist vor einigen Jahren bei Niederlegung des
Geschäftsbetriebes zugemauert, der Wwe. Isbert
aber durch den damaligen Gemeinderat ein
Revers auf das Recht der Entnahme des Was-
sers aus dem quest: Wasserlauf ausgestellt,
worden.
Herr Gerharz betont daß wenn die Wwe.
Jsbert auch fernerhin zum Wasserbezug berech-
tigt sei, die Stadtgemeinde auch die Verpflich-
tung zur Unterhaltung der Leitung unter
dem Amtsgarten habe.
Herr Weyand beantragt, vollständige Ab-
weisung des Magistratsantrages.
Herr Leuthner erklärt sich ebenfalls gegen
die Bewilligung des beantragten Kredits,
dagegen für Beseitigung der bestehenden
Mißstände.
Herr Briel ist der Ansicht daß wenn die Wwe.
Isbert die Gerberei wieder eröffnen wolle,
die Stadtgemeinde verpflichtet sei, das
Wasser wie früher zu geben.
Die Sache bliebe am Besten vorläufig wie sie
sei und könne man ja den Magistrat beauf-
tragen, Acht zu haben und sich das quest. Terrain
zu einem geeigneten Kaufpreis nicht entgehen
zu lassen.

