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II. Wiederholte Eingabe
des Kreissekretärs Herrn
Gerber hier, um Anschluß
seines Wohnhauses an die
Wasserleitung;
der Arbeiten dem Kreislandmesser
Herrn Henn zu übertragen.
Die Versammlung erklärte sich
hiermit einstimmig einverstanden.
Das schriftlich abgegebene Referat des
Herrn Briel soll zu den Akten genommen
werden.
II. g. Gerber erbietet sich in
seiner wiederholten Eingabe zur
Zahlung eines Wassergeldes
von 50 Mark und glaubt zum
Bezuge der Wasserleitung unter
denselben Bedingungen wie bei
den übrigen Grundbesitzern des
Bahnhofes geschehen, berechtigt zu sein.
Herr Seminarlehrer Briel
schlägt vor, dem g. Gerber die
Wasserleitung unter folgenden
Bedingungen zuzuführen.
g. Gerber zahlt außer dem
einzuschätzenden Wassergeld
4% Zinsen des Anlage Kapi-
tals und zwar solange, bis
die gezahlten Zinsen das An-
lage Kapital decken, unter
gleichzeitiger Verpflichtung zum
Bezuge des Wassers und zur
Zahlung der Zinsen, bis das

