Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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nach welchem Hunde welche zur Bewachung, oder zum Gewerbebetrieb unentbehrlich sind, steuerfrei bleiben, einer Änderung zu unterwerfen. Die Versammlung beschloß den unterm 29. August l. J. für alle Hunde gleichmäßig festgesetzten Betrag von 10 Mark bestehen zu lassen und keine Ausnahmen zu machen.
Der Bezirksausschuß erwähnt ferner, daß er die unterm 15. Oktober 1888 erteilte Genehmigung zur Erhebung von 1 M. pro Hektoliter eingeführtes Bier zurückgenommen habe, da nach Art. 10 Abs. 1 c. des Komunalabgabengesetzes der höchste Satz der kommunalen Bierbesteuerung für das in einer Gemeinde eingeführte Bier nur 65 Pf. pro Hektoliter betrage.
Die Gemeinde Montabaur hat bereits früher, nachweislich schon vor 1840 mehr wie 1 M. pro Hektol. eingebrachtes Bier und seitdem ununterbrochen bis heute 1 Mark erhoben und beschloß die Versammlung diesen Satz auch beizubehalten, da dieses den Gemeinden welche schon vor dem Abschlusse des Zollvereinig- ungsvertrages und seitdem ununterbrochen bis zur Gegenwart höhere Abgaben von Bier erhoben haben, nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes gestattet ist. Einige kleinere unwesentliche Abänderungen der Steuerordnungen sollen vorgenommen werden.