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V.Gehaltszulage des Herrn Lehrers Seck am hiesigen Gymnasium betrf.
aber eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß die Stadtgemeinde 50% Zuschuß zu den Kosten für die angebrachten gußeisernen Rinnen mit Einlaufrohr beizutragen gewillt ist, alle übrigen Hausbesitzer, welche etwaige gehabte Kosten nicht nachzuweisen im Stande sind, aber ebenfalls abschläglich zu bescheiden. Die Versammlung stimmte diesem Beschlusse des Magistrats einstimmig zu.
zu Pos V.
Herr Seck hat um Gleichstellung seines Diensteinkommens mit demjenigen der gleichaltrigen Volksschullehrer des hiesigen Platzes vom 1.10.93 ab ersucht. Das Gehalt p. p. des p. Seck ist nach Verfügung des Kgl. Provinzial Schulkollegiums zu Kassel vom 27 Aug. l.J [...]No S 5364 auf zusammen 2.700 Mk. festzusetzen, von welchem Betrage 2.550 Mk pensionsfähig sind. Das seitherige Diensteinkommen des Herrn Seck

