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IV. Erhebung von Gemeinde-Einkommensteuern, Besteuerung von Forrensen betr.
IV. Der Magistrat hatte den Entwurf einer Steuerordnung betreffend Veranlagung und Erhebung der direkten Gemeindesteuern für den hiesigen Stadtbezirk, vorgelegt. Nach demselben ist die Heranziehung von auswärts wohnenden, aber in hiesiger Gemeinde begüterten Personen, sowie nach Hierziehender auch wenn sie in der Gemeinde keinen Wohnsitz haben, sofern ihr Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten übersteigt zur Gemeindesteuer vorgesehen, während Ausländer und Angehörige anderer Bundesstaaten, welche in der Gemeinde einen Wohnsitz, aber nicht des Erwerbes wegen haben, auf die Steuer von einem Jahr von der Gemeinde-Einkommensteuer befreit sein sollen. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Entwurf einstimmig einverstanden.
V. Polizei-Verordnung bezüglich Benutzung und zum Schutze der Wasserleitung betr.
V. Die Versammlung fand gegen die von dem Magistrat aufgestellte Polizei-Verordnung nichts zu erinnern.
Hiermit war die Tagesordnung erledigt und schloss der Herr Vorsitzende die Sitzung.
Der Vorsitzende
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Der Protokollführer
W.F. Hisgen
Joh. Müller
Hohl
Dr. Spies
Hohl
Dr. Spies
Blaum

