Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Zu Pos. II:
Der § 19 der Nass. Kaminfeger Instruktion vom 8.11.1854, dessen Aufhebung die Schornsteinfegerinnung beantragt, lautet:
“In der Regel, und wenn in den Mietkontrakten ein anderes bedungen worden ist, haben die betreffenden Bewohner (Mieter) eines Gebäudes die Gebühren für das Reinigen der Schornsteine zu entrichten.“
Die Versammlung beschloss, da ein Grund zur Änderung dieser Bestimmung für die Verhältnisse der Stadt Montabaur nicht vorliegt, der Wohnungswechsel auch hier nicht so häufig ist, dass dadurch Beschwerden bei den Behörden oder Verluste für den Kaminfeger entstanden wären, die Anfrage des Herrn Regierungspräsidenten dahin zu beantworten, dass die beantragte Änderung im hiesigen Stadtbezirk nicht für wünschenswert erachtet wird.

Zu Pos. III:
Der Bezirksausschuss zu Wiesbaden hat die Erteilung der Genehmigung der demselben vorgelegten “Bestimmungen für die Benutzung der Wasserleitung “ versagt und dieselben erst diejenigen Abänderungen erfolgen müssten, welche den Übergang der Wasserleitung auf die Stadt notwendig machen.
Der Herr Vorsitzende verliest die nach den Vorschlägen des Bezirksausschusses, sowie des Herrn Rechtsanwalts Hohl abgeänderten Bestimmungen und erklärte sich die Versammlung mit dem neuen Wortlaut einverstanden.

Zu Pos. IV:
Herr Seminarlehrer Briel stellte den Antrag