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und andererseits Festsetzung der Markttage.
II. Äußerung zu der von dem Herrn Regierungspräsidenten gestellten Anfrage, ob die von dem Vorstand der Schornsteinfegerinnung zu Wiesbaden beantragte Änderung des § 19 der Nassauischen Instruktion für die Kaminfeger in hiesiger Stadt für wünschenswert erachtet wird.
III. Feststellung des Statuts betreffend die Benutzung der Wasserleitung, nach den vom Bezirksausschuss zu Wiesbaden verlangten Abänderungen, und
IV. Beschlussfassung über ein an Kgl. Regierung einzureichendes Regulativ, betreffend die Gehaltsscala der Lehrergehälter und das Vorschlagsrecht der Stadt bei Besetzung der Lehrerstellen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde zunächst das Protokoll der Sitzung vom 29. letzten Monats vorgelesen, genehmigt und durch die Herren Winter, Hübinger und Leuthner unterschrieben.
Nunmehr wurde in die zu erledigende Tagesordnung eingetreten, wie folgt:
Zu Pos. I:
Nach einem früheren Beschlusse sollen in Zukunft die Jahrmärkte mit den Wochenmärkten zusammen abgehalten werden. Der Kgl. Herr Landrat glaubt, dass sich hierdurch sowohl wegen der Platzfrage, als auch wegen der Erhebung des Marktstandgeldes Missstände ergeben würden und ersucht
II. Äußerung zu der von dem Herrn Regierungspräsidenten gestellten Anfrage, ob die von dem Vorstand der Schornsteinfegerinnung zu Wiesbaden beantragte Änderung des § 19 der Nassauischen Instruktion für die Kaminfeger in hiesiger Stadt für wünschenswert erachtet wird.
III. Feststellung des Statuts betreffend die Benutzung der Wasserleitung, nach den vom Bezirksausschuss zu Wiesbaden verlangten Abänderungen, und
IV. Beschlussfassung über ein an Kgl. Regierung einzureichendes Regulativ, betreffend die Gehaltsscala der Lehrergehälter und das Vorschlagsrecht der Stadt bei Besetzung der Lehrerstellen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde zunächst das Protokoll der Sitzung vom 29. letzten Monats vorgelesen, genehmigt und durch die Herren Winter, Hübinger und Leuthner unterschrieben.
Nunmehr wurde in die zu erledigende Tagesordnung eingetreten, wie folgt:
Zu Pos. I:
Nach einem früheren Beschlusse sollen in Zukunft die Jahrmärkte mit den Wochenmärkten zusammen abgehalten werden. Der Kgl. Herr Landrat glaubt, dass sich hierdurch sowohl wegen der Platzfrage, als auch wegen der Erhebung des Marktstandgeldes Missstände ergeben würden und ersucht

