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Von einer Anzahl Grundbesitzer war bereits früher ein Gesuch eingereicht worden, worin gebeten wird die Schafweide in Anbetracht des Schadens welcher ihnen jedes Jahr verursacht wurde, fernerhin nicht mehr zu verpachten. Der Herr Vorsitzende stellte deshalb zunächst die Frage zur Abstimmung: „Soll die Schafweide fernerhin wie früher verpachtet werden, oder nicht?“ Die Abstimmung hierüber ergab 8 Stimmen für und 7 Stimmen gegen die Weiterverpachtung. Hierauf verlas der Herr Vorsitzende den Entwurf des Pachtvertrages und beantragte, nachdem über einige Punkte keine Einigung erzielt werden konnte, die Pachtbedingungen durch eine Kommission bestehend aus den Herren Hübinger, Knögel, Hannappel, J. Müller in Gemeinschaft mit dem Magistrate nochmals durchberaten und demnächst wieder vorlegen zu lassen, welcher Antrag einstimmig angenommen wurde.
2. Aufstellung des Finanzplanes zur Ausführung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893.
2. Der Magistrat hat einen vollständigen Plan noch nicht entworfen.
2. Aufstellung des Finanzplanes zur Ausführung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893.
2. Der Magistrat hat einen vollständigen Plan noch nicht entworfen.

