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Mittwoch, Donnerstag oder Freitag fällt, wenn jedoch der 28. Dezember ein Samstag, Sonntag oder Montag ist so soll der Markt an folgendem Dienstag stattfinden.
b. Die Fruchtmärkte sollen mit dem Beginn der Verlegung der Jahrmärkte auf Dienstag -am Mittwoch abgehalten werden, wenn jedoch auf Mittwoch ein christlicher Feiertag fällt, so findet der Fruchtmarkt am folgenden Tage statt.
c. Die Butter-Gemüse- und Victualienmärkte werden wie bisher dienstags und freitags abgehalten.
4. Berichterstattung der zur Prüfung der 1892/93 Stadt- und Hospitalrechnung gewählter Kommission und Beschlussfassung in Betreff der Feststellung und Erteilung der Entlastung.
Nach erfolgter Berichterstattung durch das Kommissions – jetziges Magistratsmitglied Herrn M. Sauerborn wurde beschlossen, die Rechnungen nach den vorgelegten Aufstellungen und Abschlüssen festzustellen und Entlastung zu erteilen, dabei aber den Magistrat zu ersuchen die Rückstände namentlich die älteren mit aller Entschiedenheit und ohne Verzug
b. Die Fruchtmärkte sollen mit dem Beginn der Verlegung der Jahrmärkte auf Dienstag -am Mittwoch abgehalten werden, wenn jedoch auf Mittwoch ein christlicher Feiertag fällt, so findet der Fruchtmarkt am folgenden Tage statt.
c. Die Butter-Gemüse- und Victualienmärkte werden wie bisher dienstags und freitags abgehalten.
4. Berichterstattung der zur Prüfung der 1892/93 Stadt- und Hospitalrechnung gewählter Kommission und Beschlussfassung in Betreff der Feststellung und Erteilung der Entlastung.
Nach erfolgter Berichterstattung durch das Kommissions – jetziges Magistratsmitglied Herrn M. Sauerborn wurde beschlossen, die Rechnungen nach den vorgelegten Aufstellungen und Abschlüssen festzustellen und Entlastung zu erteilen, dabei aber den Magistrat zu ersuchen die Rückstände namentlich die älteren mit aller Entschiedenheit und ohne Verzug

