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Montabaur, 20. Juni 1894
Durch Schreiben des Herrn Reg. Präsidenten v. Tepper -Laski zu Wiesbaden vom 4. Juni d.M. war der Stadtverordneter Vorsteher Herr W.F. Hisgen beauftragt worden, die Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung zu einer Sitzung auf Mittwoch einzuladen, in welcher der Herr Bürgermeister Custer gemäß § 34 der Städteordnung, von dem Reg.Präsidenten vereidigt werden sollte.
Diesem Auftrage gemäß erfolgte die Einladung des Vorsitzenden Herrn W.F. Hisgen am 14. Juni an die Herren Stadtverordneten mit dem Hinzufügen, dass nach der Beeidigung des Herrn Bürgermeisters, dieser die Mitglieder des Magistrats in Eid und Pflicht nehmen werde.
Der Stadtverordnete Herr Peter Gerharz war durch auswärtige Geschäfte verhindert an der Sitzung teilzunehmen und Herr Gymnasial-Oberlehrer Wurm hatte dem Vorsitzenden Herr W.F. Hisgen am 19. des M. schriftlich mitgeteilt, dass das Provinzial-Schulkollegium
Diesem Auftrage gemäß erfolgte die Einladung des Vorsitzenden Herrn W.F. Hisgen am 14. Juni an die Herren Stadtverordneten mit dem Hinzufügen, dass nach der Beeidigung des Herrn Bürgermeisters, dieser die Mitglieder des Magistrats in Eid und Pflicht nehmen werde.
Der Stadtverordnete Herr Peter Gerharz war durch auswärtige Geschäfte verhindert an der Sitzung teilzunehmen und Herr Gymnasial-Oberlehrer Wurm hatte dem Vorsitzenden Herr W.F. Hisgen am 19. des M. schriftlich mitgeteilt, dass das Provinzial-Schulkollegium

