Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Nunmehr wird in die zur Erledigung gestellte Tagesordnung eingetreten.

1. Bezüglich Beschlussfassung über die Gültigkeit der stattgehabten Wahlen zur Stadtverordneten-Versammlung am 14. und 16. Febr. d. J. waren die Anwesenden nach nochmaliger Durchsicht der Stadtprotokolle und nach den von dem Vorsitzenden Herrn Hisgen zur besseren Orientierung ausgearbeiteten Vortrag einstimmig der Ansicht, dass in allen Teilen die Wahlen nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen stattgefunden und folgedessen auf deren Gültigkeit zu erkennen sei.

2. Fortsetzung der Bürgermeisterbesoldung einer Tagesentschädigung für den Beigeordneten liegt der Magistratsbeschluss vom 28. März d. J. vor, wonach der Gemeinderat als vorläufiger Magistrat, für den Bürgermeister ein jährliches Gehalt von 2000 Mark und für den Beigeordneten eine tägliche Vergütung von 5 Mark für den Fall, dass derselbe in Verhinderung des Bürgermeisters dessen Stelle zu versehen hat, beantragt. Für Erledigung dieses Punktes ist § 65 maßgebend und liegt die Aufforderung des Herrn Regierungspräsidenten in Gestalt der Verfügung vom 7. März d. J. hierzu vor.
Nach stattgehabter Debatte über diese Angelegenheit