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den in der Vormundschaftsordnung zur Ablehnung einer Vormundschaft berechtigten Gründen.
Hierauf wurde zum Schiedsmann der bisherige Stellvertreter Karl Kochem und an dessen Stelle der Stephan Stuntz gewählt
59. Rechnungsvoranschlag des Hospitalfonds.
59. Der Voranschlag für 1893/94 wurde auf die Einnahme von 8980 M. 85 Pf. und auf die Ausgabe von
8872 M. 25 Pf. mithin auf Mehreinnahme von 108 M. 60 Pf. festgesetzt
60. Am 31. Mai wurde der
Ertrag der Dunggrube im Hospital an Peter Müller III.
zu 8 Mark verpachtet
60. Wird zugestimmt.
61. Desgleichen an denselben
zu 8 Mark der Ertrag der Dunggrube des Armenhauses.
61. Wird zugestimmt.
62. Desgleichen der Ertrag der Dunggrube im alten
Gymnasium zu 5 Mark an Norbert Roßbach.
62. Wird zugestimmt.
63. Gesuch des Melchior Ehl
vom 17. Juli zur Bezahlung der Hausmiete.
63. Abgelehnt. Soll ein Zimmer im städtischen Armenhaus erhalten.
64. Desgl. der Joh. Müller III.
Witwe vom 17. Juli.
64. Wie vor.
65. Unterstützungsgesuch der Witwe des Peter Frisch.
65. Hospital[...] zu gewähren.
66. Ricifegelder pro I. Quartal 93/94.
66. Werden mit 1618 Mark 54 Pf. der Stadtkasse zur […] überwiesen

