VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur TOP 11/9
Abt./Az.:
111/1 H.Ju/No
- 17 -
! Beschtußvortage
——- ——flicht*
) ] öffentlich j [öffentlich
Datum
09.01.1991
DfuckMch# Nr. (ggf. NMhtrsgvwnnwrt)
15/1991
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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
15.01.1991
Stadtrat
21.02.1991
Bltr.ff
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gemäß §§ 45 Abs. 4 LBauO, 24 GernO
S*tchlu8vor!cn!*g
Der Rat beschließt den Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gemäß §§ 45. Abs. 4 LBauO, 24 GemO in der vorgelegten Form.
Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die am 26.09.1987 wirksam gewordene Satzung außer Kraft.
Beratungsergebnis
Gftmtvm
Stadtrat
Atzung
21.02.1991
TOP
11/9
—^ Ein- ^ stimmig
Mit
Stimmen*
) mehrheit
" 26
0
EnthaKung
0
Laut
BeschtuB- x Vorschlag
Ab
weichender
BeschluB
(Rücksette)
5430 Montabaur, 5. März 1991 Sehr/VG-Inspektor z.A.

